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WICHTIG: Die Eichung von Wasserzähler und Wärmezähler (2012 und älter) ist NICHT mehr gültig!

 

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(c) 2005-2009 AMess

 

§ § § Eichwesen / Eichpflicht

 

Die Verwendung ungeeichter Wasser- und Wärmezähler ist verboten.

Hier bekommen Sie Informationen zum österreichischen Maß- und Eichgesetz mit Fakten

zu den gesetzlichen Grundlagen und die Information darüber, welche Geräte eichpflichtig sind

Auszug aus dem
BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Maß- und Eichgesetz

Abschnitt A - Eichpflicht

§ 7.

(1)

Messgeräte, deren Richtigkeit durch ein rechtlich geschütztes Interesse gefordert wird, sind nach
Maßgabe der Bestimmungen des Abschnittes A eichpflichtig.

 

(2)

Wer ein eichpflichtiges Messgerät verwendet oder bereithält, ist dafür verantwortlich,

dass das Messgerät geeicht ist.

 

(3)

Bereitgehalten im Sinne des Bundesgesetzes ist ein Messgeräte, wenn die äußeren Umstände erkennen lassen,

dass es ohne besondere Vorbereitungen in Gebrauch genommen werden kann. Ein Messgerät gilt nicht als bereitgehalten, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass es ausschließlich dekorativen oder musealen Zwecken dient.

 

Messgeräte im amtlichen und im rechtsgeschäftlichen Verkehr

§ 8.

(1)

Der Eichpflicht unterliegen die nachstehend genannten Messgeräte, wenn sie im amtlichen oder im rechtsgeschäftlichen Verkehr verwendet oder bereitgehalten werden.

 

Nacheichpflicht

§ 14

 

Die eichpflichtigen Gegenstände sind innerhalb bestimmter Fristen zur Nacheichung zu bringen.

§ 15

 

Die Nacheichfrist beträgt:

> fünf Jahre bei Wärmezählern.
> fünf Jahre bei Kalt-, Warm- und Heißwasserzählern.

§ 16

 

Die Nacheichfrist beginnt mit dem der letzten Eichung folgenden Kalenderjahr

 

Eichtechnische Prüfung und Stempelung

§ 36

 

Die Eichung besteht aus der eichtechnischen Prüfung und Stempelung von Messgeräten.

Durch die Stempelung wird beurkundet, dass das Messgerät zum Zeitpunkt der Prüfung den

messtechnischen Anforderungen genügt hat und dass zu erwarten ist, dass es bei ordnungsgemäßer

Handhabung innerhalb der Gültigkeitsdauer der Eichung richtig bleibt.

Durch die Stempelung wird die Eichung dokumentiert.

Eichstempel wie sie in Österreich auf Wasser- und Wärmezähler vorkommen:

Innerstaatliche Eichung  
EWG Ersteichung  
MID  

 

Informationen (Download):

Nachdem diese Thema so flexibel wie auch individuell ist, vereinbaren Sie mit uns bitte einen Beratungstermin. Nach einer Evaluierung bei Ihnen geben wir Ihnen gerne Ihr Angebot bekannt.

 

Terminvereinbarung bitte unter 0680 / 231 52 18 oder office@amess.at

 

      Häufig gestellte Fragen und Antworten (Dateigröße 70 KB, PDF-Datei)